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Energieausweis für Wohngebäude

8 September 2008 Kein Kommentar
Energieausweis für Wohngebäude

Im Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energiesparverordnung- ENEV 2007 verabschiedet.
Der Energieausweis ist ein Vertragsbestandteil beim Immobilienverkauf, Vermietung, Verpachtung oder Modernisierung. Es werden vom Gesetzgeber zwei Ausweisvarianten zugelassen. Der verbrauchsorientierte- und der bedarfsorientierte Ausweis.

Für Altbauten, die bereits die Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, wird der Energieverbrauchsausweis benötigt. Dieser umfasst 5 Seiten und enthält die witterungsbereinigten Energieverbräuche aus mindestens 3 zusammenhängenden Jahren.

Der Verbrauchsausweis zeigt nur den aktuellen Energieverbrauch. Das Ergebnis ist deshalb abhängig von den Aussagen der Bewohner. Anlagetechnik und Gebäudehülle werden nicht berechnet. Eine Modernisierung wird nicht erforderlich, Empfehlungen dienen nur der Information. Oft wird der Verbrauchsausweis vom Käufer oder Mieter nicht akzeptiert.

Der Verbrauchsausweis ist mit geringem Aufwand zu erstellen und dadurch bedeutend günstiger (ab 20 EUR) als der Bedarfsausweis. Der Energiebedarfsausweis wird bei Neubauten oder für bestimmte ältere Wohngebäude benötigt. Dieser enthält wie der Verbrauchsausweis 5 Seiten, er basiert einschließlich auf energetische Kriterien. Eine Vorort Besichtigung ist erforderlich, von einem Fachmann wird eine technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage erstellt. Dieser ermittelt den Energiebedarf für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten, dazu gehört das Dach, Außenwand, Dämmung, Außentür und Heizungsanlagentechnik. So werden Schwachstellen des Gebäudes ermittelt und zwei Modernisierungsvarianten werden im Ausweis festgelegt. Die Kosten für den Bedarfsausweis, durch den enormen Aufwand, sind bedeutend höher als beim Verbrauchsausweis, oft mehr als 500 EUR.
Ein fehlender Energiepass gehört zu Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 15.000 EUR bestraft werden.

Die Ausweise dienen zur Information des Mieters oder Käufers über den energetischen Zustand des Hauses. Sie sind 10 Jahre gültig.

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